Neue Anreize für ökologische Heizsysteme werden eingeführt
Je früher veraltete Ölheizungen durch moderne, umweltfreundliche Alternativen ersetzt werden, desto großzügiger fällt der staatliche Investitionskostenzuschuss aus.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Richtlinien für die Förderung von Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, bekannt gegeben. Hauseigentümer können nun bis zu 70 Prozent der Investitionssumme als Unterstützung vom Staat erhalten.
Pünktlich zum Jahreswechsel hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Vorschriften für die Förderung neuer Heizsysteme veröffentlicht. Somit trat das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft, wodurch Hausbesitzer die Gewissheit erhalten, ihre veralteten Gas- und Ölheizungen durch moderne Wärmepumpen oder elektrische Direktheizungen, idealerweise in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, zu ersetzen.
Förderung des Klimaschutzes im Gebäudesektor
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch umweltfreundlichere Alternativen mit einem Zuschuss zu den Investitionskosten von bis zu 70 Prozent. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (B90/Grüne) betont die Bedeutung des Förderstarts: “Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger im Land mit beträchtlicher staatlicher finanzieller Hilfe. Das ist entscheidend, um beim Klimaschutz im Gebäudesektor voranzukommen, und zwar auf eine für die Menschen umsetzbare Weise.”
Gesicherte Mittel im Klima- und Transformationsfonds
Das BMWK hat die neue Förderung gemäß den Vereinbarungen mit dem Gebäudeenergiegesetz wie geplant gestartet. Habeck freut sich über die gesicherten Mittel im Klima- und Transformationsfonds. Er weist auch auf die soziale Staffelung hin: “Wer wenig verdient, erhält eine höhere Förderung”, so der Wirtschaftsminister.
Zusätzlicher Anreiz für schnellen Heizungstausch
Die Förderung setzt sich aus einem Grundfördersatz von 30 Prozent der Investitionskosten zusammen, wenn die neue Heizung den Anforderungen entspricht und zu mindestens 85 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der Investitionskosten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder alternativ ein Pauschalzuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen. Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten gilt, wenn die alte fossile Heizung bis spätestens zum 31. Dezember 2028 ausgetauscht wird, danach reduziert er sich jährlich um drei Prozent.
Soziale Komponente für die Förderung
Die Bundesregierung hat erstmals eine soziale Komponente in die Förderung eingeführt. Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent der Investitionskosten als Förderung. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sind jedoch auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt. In Mehrfamilienhäusern gibt es für die zweite bis sechste Wohneinheit maximal 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.
Möglichst bald mit dem Heizungstausch beginnen
Anträge sind voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich. Allerdings kann der Heizungstausch bereits jetzt in Auftrag geben und den Förderantrag nachgereicht werden. Zudem kann ein zinsverbilligter Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro beantragt werden, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro beträgt und diese Mittel für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen genutzt werden.
Weitere Details finden Sie auf der Webseite des BMWK.